Förderung Digitalisierung – welche gibt es für Makler?

Auf dem Weg in die Digitalisierung können sich kleine und mittelständische Unternehmen von zahlreichen Fördermöglichkeiten unterstützen lassen. Um im Dschungel der Informationen das Richtige zu finden, bekommst du bei uns einen Überblick, was es in deinem Bundesland gibt, wer gefördert wird und was bei der Antragstellung beachtet werden muss.

Unabhängig von deinem Bundesland gibt es das Förderprogramm go-digital, bei der momentan (Stand März 2022) sämtliche mit Suchmaschinenoptimierung (SEO) im Zusammenhang stehende Tätigkeiten gefördert werden. Die Erstellung von Landing-Pages, Content-Optimierungen, internes Linkbuilding oder auch Optimierungen im Bereich Pagespeed sind im direkten Kontext von SEO-Maßnahmen zu sehen und entsprechend förderfähig.

Alle Bundesländer außer Niedersachsen bieten aktuell (Stand März 2022) Förderungen für die Digitalisierung eines Unternehmens an. Ob sich die jeweilige Förderung lohnt, hängt davon ab, was gefördert werden soll.

  1. Baden-Württemberg
  2. Bayern
  3. Berlin
  4. Brandenburg
  5. Bremen
  6. Hamburg
  7. Hessen
  8. Mecklenburg-Vorpommern
  9. Nordrhein-Westfalen
  10. Rheinland-Pfalz
  11. Saarland
  12. Sachsen
  13. Sachsen-Anhalt
  14. Schleswig-Holstein
  15. Thüringen

 

1. Baden-Württemberg

Das Bundesland fördert die Digitalisierung von Unternehmen mit der Digitalisierungsprämie Plus. Die Förderung muss über die L-Bank beantragt werden.

Für wen ist die Förderung?

Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern, an denen keine weitere Firma mit mehr als 500 Mitarbeitern beteiligt ist.

Förderquote und maximale Fördersumme

Die Digitalisierungsprämie gibt es in zwei Varianten. Als Zuschuss und als Darlehen. Die Kosten für das Projekt müssen zwischen 10.000 € und 120.000 € liegen.

Bei der Zuschussvariante beträgt die maximal bezuschusste Fördersumme 12.000 €.

Bei der Darlehensvariante erhalten Sie ein Darlehen und einen Tilgungszuschuss. Dieser ist je nach Darlehenshöhe unterschiedlich. Die Konditionen für den aktuellen Tilgungszuschuss können jeweils bei der L-Bank im Dokument Konditionsübersicht Wirtschaftsförderung (auf der Webseite downloaden) unter dem Abschnitt Konditionenübersicht Innovationsfinanzierung und Digitalisierungsprämie nachgelesen werden.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Förderfähig ist unter anderem die Einführung neuer digitaler IKT-Systeme, von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. Auch die Optimierung der IKT-Sicherheit und KI-Anwendungen wird finanziell unterstützt.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist es dabei auch, die Laufzeit des Programms im Blick zu haben.

Wer mehr über die Förderprogramme erfahren möchte, findet auf der Webseite der L-Bank (Zuschussvariante, Darlehensvariante), auf dem Landesportal und in den Richtlinien weitere Informationen.

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Eule

2. Bayern

Das Bundesland fördert die Digitalisierung von Unternehmen mit verschiedenen Programmen.  Zum Beispiel den Digitalbonus,  der in Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus aufgeteilt wird.

Für wen ist die Förderung?

Kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte in Bayern haben, können den Digitalbonus beantragen.

Förderquote und maximale Fördersumme

Bei Digitalbonus Standard werden höchstens 50% gefördert. Die maximal bezuschusste Fördersumme beträgt 10.000 €.

Bei Digitalbonus Plus werden höchstens 50% gefördert. Die maximal bezuschusste Fördersumme beträgt 50.000 €. Hier muss das Unternehmen nachweisen, dass das Projekt besonders innovativ ist.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Förderfähig sind Ausgaben für externe Dienstleistungen. Das beinhaltet auch Umsetzungsmaßnahmen für IKT-Hardware und IKT-Software.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist auch die Laufzeit des Programms im Blick zu haben. Der Digitalbonus kann zum einen für die Digitalisierungsmaßnahmen beantragt werden. Und zum anderen für das Digitalisierungsthema IT-Sicherheit.

Wer mehr über die Förderprogramme erfahren möchte, findet auf dieser Webseite und in den Richtlinien weitere Informationen.

 3. Berlin

Berlin fördert die Digitalisierung mit mehreren Programmen. Allerdings ist das Förderprogramm für innovative Technologien und Digitalisierung Berlin Mittelstand 4.0 nach Angaben der Investitionsbank Berlin (IBB) „bis auf weiteres ausgesetzt“ (Stand März 2022). Bitte informiere dich auf der Webseite nach dem jeweils aktuellen Stand. Start-Ups können aber über die IBB den Gründungsbonus beantragen. Hierbei handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe.

Für wen ist die Förderung?

Gefördert werden beim Gründungsbonus rechtlich selbständige und auf Gewinn ausgerichtete Start-ups, Gründungen und sehr kleine Unternehmen. Die Gründung darf nicht älter als 1 Jahr sein. Daneben gibt es noch weitere Kriterien, die Unternehmen für die Beantragung erfüllen müssen.

Förderquote und maximale Fördersumme

Die Förderquote beträgt höchstens 50%. Die maximal bezuschusste Fördersumme liegt hier bei 50.000 €. Auszahlungen erfolgen nach Angaben der IBB in bis zu 5 Tranchen (Teilbeträge) von mindestens 10% der bewilligten Gründungsförderung pro Tranche.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Zu den förderfähigen Themen gehören die Beratungskosten sowie die Kosten für die IT-Entwicklung. Auch die Sicherung von Rechten und Anmeldung von Patenten werden gefördert. Laufende Betriebsausgaben sind ebenfalls förderfähig. Das sind allerdings nur einige Themen, die unterstützt werden.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist auch die Laufzeit des Programms im Blick zu haben.

Wer mehr über die Förderprogramme erfahren möchte, findet auf der Webseite der IBB und in den Richtlinien weitere Informationen.

 4. Brandenburg

Die Förderung durch die Digitalisierungsprogramme Gründung innovativ und BIG-Digital laufen über die ILB.

Für wen ist die Förderung?

Gründung innovativ unterstützt Unternehmen, die nicht länger als drei Jahre existieren. Nach dem dritten Betriebsjahr kann die Förderung nicht mehr beantragt werden. BIG-Digital kann von kleineren und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte in Brandenburg haben, beantragt werden.

Förderquote und maximale Fördersumme

Bei Gründung innovativ liegt die maximale Förderquote bei höchstens 50%. Die maximal bezuschusste Fördersumme liegt hier bei 100.000 €. Start-Ups müssen einen Mindestzuschuss von 25.000 € beantragen.

Bei BIG-Digital werden maximal 50% gefördert. Die maximal bezuschusste Fördersumme ist je nach Modul unterschiedlich. Beim Modul Beratung und Schulung liegt die maximal bezuschusste Fördersumme bei 50.000 €. Beim Modul Implementierung 500.000 €. Es können für alle Module höchstens 600.000 € als Zuschuss gewährt werden.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Bei Gründung innovativ wird jungen Unternehmen die Beschaffung und Herstellung von Gütern und Sachanlagevermögen gefördert. Förderfähig sind außerdem der einmalige Kauf von Lizenzen sowie Beratungsleistungen zum Zwecke der Entwicklung von Produkten, Prozessen und Technologien. Das sind allerdings nur einige förderfähige Aspekte.

Bei BIG-Digital werden externe Dienstleistungen bezüglich der Beratung gefördert. Förderfähig ist außerdem die Schulung zu IT-Systemen. Aber auch die Umsetzung zu Digitalisierungsprozessen.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist es dabei auch, die Laufzeit des Programms im Blick zu haben.

Wer mehr über die Förderprogramme erfahren möchte, findet auf der Webseite der ILB  (Gründung innovativ, BIG-Digital) und in den Richtlinien (BIG-Digital) weitere Informationen.

5. Bremen

Die Förderung durch das Digitalisierungsprogramm Digitalisierung und Arbeit 4.0 läuft über die BAB Förderbank.

Für wen ist die Förderung?

Kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte in Bremen haben, können das Förderprogramm beantragen.

Förderquote und maximale Fördersumme

Unternehmen haben eine maximale Förderquote für alle externen Kosten von 50%. Die maximal bezuschusste Fördersumme liegt hier bei 5.000 € je Projekt.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Förderfähig sind Beratungen für die Strategieentwicklung und -einführung. Auch die Prototypenentwicklung fällt darunter. Konkret gefördert werden beispielsweise die Entwicklung neuer, digitaler Geschäftsmodelle, die digitale Prozessberatung oder Beratungen zu Cloud-Service und IT-Sicherheit.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist es auch, die Laufzeit des Programms im Blick zu haben.

Wer mehr über die Förderprogramme erfahren möchte, findet auf der Webseite der BAB Förderbank weitere Informationen.

6. Hamburg

Die Förderung des Digitalisierungsprogramms Hamburg Digital läuft über die Hamburgische Investitions- und Förderbank.

Für wen ist die Förderung?

Freiberufler und Unternehmer mit bis 250 Mitarbeitern, die ihr Büro in Hamburg haben, können das Förderprogramm Hamburg Digital in Anspruch nehmen, dass sich in zwei Module unterteilt. Das erste Modul ist Hamburg-Digital Check und das zweite Hamburg-Digital Invest.

Um gefördert zu werden, muss die Betriebsstätte oder der Sitz in Hamburg sein.

Förderquote und maximale Fördersumme

Je Modul muss das Unternehmen oder der Freiberufler mindestens 3000 Euro netto an förderfähigen Ausgaben haben. Finanzielle Ausgaben für Digitalberatungen werden beim Hamburg-Digital Check mit 50% bezuschusst. Die maximale förderfähige Summe beträgt hierbei 5000€. Für das zweite Modul der Hamburger Digitalisierungsförderung werden die tatsächlichen Investitionsausgaben für das Ausführen des Digitalisierungskonzepts mit 30% gefördert. Die maximal bezuschusste Fördersumme liegt hier bei 17.000 €.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Eins vorweg: Unternehmen können nur gefördert werden, wenn ein für die Module autorisierter und gelisteter go-digital-Berater zu Digitalisierung berät und die Maßnahmen durchführt.

Konkrete Digitalisierungsthemen, die im Modul 1 und 2 gefördert werden, sind zum einen die Informationssicherheit und zum anderen der digitale Wandel. Unter den digitalen Wandel fällt die Digitalisierung von Produktion, Prozessen und Verfahren. Auch die Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Dienstleistungen und Produkten ist förderfähig. Das heißt, dass unter anderem digitale Plattformen, Cloudanwendungen wie auch die Anwendung digitaler Standards finanziell bezuschusst werden.

Beispiele für förderfähige Beratungsleistungen des ersten Moduls sind grundlegende Beratungen zur Informationssicherheit, das Durchführen von Bedrohungsanalysen, die unternehmensspezifisch sind und Sicherheitsaudits. Neben diesen Beratungsleistungen wird auch die Beratung zur Verbesserung beziehungsweise der Einführung von betrieblichen Infrastrukturen. Beratungen zu Digitalisierungsmaßnahmen sind ebenfalls förderfähig.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist es auch, die Laufzeit des Programms im Blick zu haben. Sofern die Förderung beantragt werden kann, müssen beide Module getrennt voneinander beantragt werden. Es ist zulässig, dass Unternehmen nur ein Modul nutzen. Das Förderprogramm sieht aber eher vor, dass beide Module hintereinander genutzt werden.

Wer mehr über das Förderprogramm Hamburg Digital erfahren möchte, findet auf der Webseite der IFB Hamburg oder in den Richtlinien weitere Informationen.

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7. Hessen

In Hessen gibt es die Förderung des Digitalisierungsprogramms Digi-Zuschuss und die Digitalisierungsberatung. Der Digi-Zuschuss läuft über die WI-Bank. Die Digitalberatung über das RKW Hessen. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Für wen ist die Förderung?

Kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte in Hessen haben, können die Förderprogramme beantragen. Freiberufler ebenfalls. Selbständige können nur die Beratungsförderung in Anspruch nehmen.

Förderquote und maximale Fördersumme

Beim Digi-Zuschuss erhalten Unternehmen eine maximale Förderquote für alle zuwendungsfähigen Sachausgaben von 50%. Die maximal bezuschusste Fördersumme liegt hier bei 10.000 €. Die Höhe der zuwendungsfähigen Sachausgaben darf 4.000 € nicht unterschreiten.

Bei der Digitalisierungsberatung können nach Angaben des RKW Hessen, Beratungsprojekte bis zu 10 Tagewerke bezuschusst werden. Dabei beträgt der Zuschuss je Tagewerk 600 €. Unternehmen in Gebieten mit besonderen Förderbedarf erhalten 50 € mehr. Die maximal bezuschusste Fördersumme liegt hier bei 6.500 €. Die Förderquote liegt bei maximal 50%.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Beim Digi-Zuschuss sind beispielsweise die Einführung digitaler und neuer Vertriebskanäle, die Vernetzung von Produktions- und Managementsystemen, die Digitalisierung von Unternehmensprozessen und das Schaffen von Arbeitsplätzen im Homeoffice förderfähig. Das sind allerdings nur einige der Digitalisierungsmaßnahmen, die bezuschusst werden.

Bei der Digitalisierungsberatung sind unter anderem Entwicklungen digitale Geschäftsmodelle und Produkte förderfähig. Aber auch das digitale Anpassen und Ergänzen von Bestandsprodukten wird finanziell gefördert. Außerdem wird die Beratung zur Digitalisierung des Marketings und der Gewährleistung der IT-Sicherheit bezuschusst. Das sind allerdings nur einige Digitalisierungsthemen, die bei Beratungen gefördert werden.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist es dabei auch, die Laufzeit des Programms im Blick zu haben.

Wer mehr über die Förderprogramme erfahren möchte, findet auf der Webseite des RKW oder auf der WI Bank  sowie in den Richtlinien der WI Bank weitere Informationen.

8. Mecklenburg – Vorpommern

Die Förderung durch das Digitalisierungsprogramm Webseite des Landesförderinstituts oder in den Richtlinien weitere Informationen.

9. Nordrhein – Westfalen

Die Digitalisierungsprogramme MID-Digitalisierung und MID-Invest sind nur zwei Digitalisierungsgutscheine, die über das Förderprogramm Mittelstand innovativ und digital Nordrhein-Westfalen (MID) läuft. MID wird vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) unterstützt.

Für wen ist die Förderung?

Unternehmer und Freiberufler mit bis zu 250 Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte in NRW haben, können die Förderprogramme in Anspruch nehmen.

Förderquote und maximale Fördersumme

Bei MID-Digitalisierung und -Invest erhalten kleine Unternehmen eine maximale Förderquote für alle zuwendungsfähigen Ausgaben von 50%. Mittlere Unternehmen dagegen nur 30%. Nur die maximal bezuschusste Fördersumme unterscheidet sich. Bei MID-Digitalisierung liegt diese bei 15.000 € und 25.000 €.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Über den Gutschein MID-Invest sind Software und Hardware förderfähig, die das Unternehmen digitalisieren und Prozesse verbessern. Allerdings betrifft das nur erstmalige Investitionen.

Über MID-Digitalisierung werden unter anderem Software- und App-Entwicklungen, die Produkte und Dienstleistungen umfassen, gefördert. Smart Home und Gebäudeautomatisierungen sind ebenfalls förderfähig.

Themen, die von allen MID-Gutscheinen ausgeschlossen sind, finden Sie in der Infobroschüre des Programms.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist es auch, die Laufzeit des Programms im Blick zu haben.

Informationen und Links zur Antragsstellung finden interessierte Unternehmer und Freiberufler hier.

Wer mehr über das Förderprogramm erfahren möchte, findet in der Infobroschüre und auf den Webseiten Mittelstand innovativ & digital und Fördershop weitere Informationen zu allen Gutscheinen.

10. Rheinland-Pfalz

Die Förderung durch das Digitalisierungsprogramm DigiBoost läuft über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Für wen ist die Förderung?

Unternehmer und Freiberufler mit bis zu 100 Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz haben, können das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Zusätzlich muss eine Förderfähigkeit nach der europäischen De-minimis-Verordnung vorliegen.

Förderquote und maximale Fördersumme

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern erhalten eine maximale Förderquote für alle zuwendungsfähigen Ausgaben von 75%. Unternehmen, die zwischen 10 und 29 Angestellte haben dagegen nur mit 50%. Betriebsstätten, die zwischen 30 und 100 Mitarbeiter beschäftigen bekommen lediglich 25% der Ausgaben gefördert. Die maximal bezuschusste Fördersumme liegt hier bei 15.000 €. Die Höhe der Ausgaben muss zwischen 4.000 € und 200.000€ liegen.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Förderfähig ist die Digitalisierung von Dienstleistungen, Produkten und Prozessen. Auch die Zielgruppen- und Markterschließung sowie die Entwicklung neuer Geschäftsprozesse werden finanziell gefördert. Vertriebskanäle, die digitalisiert werden, sind ebenfalls förderfähig.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist auch die Laufzeit des Programms im Blick zu haben. Vor Antragstellung nach Angabe der ISB Rheinland-Pfalz spezifische Informationsangebote der Kammern (IHK, HWK und LWK) wahrzunehmen, die Teilnahme an einer solchen Information ist mit der Antragstellung nachzuweisen.

Wer mehr über das Förderprogramm erfahren möchte, findet auf der Webseite der ISB oder bei den zuständigen Kammern (IHK, HWK und LWK).

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Eule

11. Saarland

Die Förderung des Digitalisierungsprogramms DigitalStarter läuft über das Saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr.

Für wen ist die Förderung?

Freiberufler sowie Unternehmer mit bis 250 Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte im Saarland haben, können das Förderprogramm in Anspruch nehmen.

Förderquote und maximale Fördersumme

Die Ausgaben für das Projekt müssen zwischen 3000 € und 200.000 € liegen. Kleine Unternehmer oder Betriebsstätten bekommen eine maximale Förderquote für alle zuwendungsfähigen Ausgaben von 50%. Mittlere Unternehmen dagegen nur 30%. Die maximal bezuschusste Fördersumme liegt hier bei 12.500 €.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Förderfähig sind nach Angaben der Richtlinien unter anderem Ausgaben für die Einführung oder Optimierung der IT-Sicherheit oder Dienstleistungen, Produkten und Prozessen. Bei den letzten drei förderfähigen Themen wird auch die Entwicklung finanziell unterstützt. Die Einführung, Entwicklung oder Optimierung muss hierbei durch IuK-Hardware und IuK-Software erfolgen. Neben diesen ist das Migrieren bisheriger Datensätze sowie das Portieren der Softwarekomponenten auf das neue System förderfähig.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist auch die Laufzeit des Programms im Blick zu haben.

Wer mehr über das Förderprogramm erfahren möchte, findet auf der Webseite des Ministeriums oder in den Richtlinien weitere Informationen.

12. Sachsen

Die Förderung der Digitalisierungsprogramme E-Business und Betriebsberatung/Coaching laufen über die SAB (Sächsische Aufbaubank).

Bitte beachten: Für das E-Business kann, nach Angaben der SAB, zurzeit leider kein Antrag mehr gestellt werden. Informiere dich am besten auf der Webseite des Programms über den aktuellen Stand.

Für wen ist die Förderung?

Unternehmer und Freiberufler mit bis 250 Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte in Sachsen haben, können die Förderprogramme in Anspruch nehmen.

Förderquote und maximale Fördersumme

Beim Förderprogramm Betriebsberatung/Coaching werden zuwendungsfähige Ausgaben mit maximal 40% gefördert.

Beim Förderprogramm E-Business wird das Digitalisierungsprojekt mit 50% gefördert. Die maximal bezuschusste Fördersumme liegt hier bei 50.000 €.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Beim Programm Betriebsberatung/Coaching wird die Beratung zu verschiedenen Themen, die die Unternehmensführung betreffen, gefördert. Auch eine Digitalisierungsberatung wird finanziell unterstützt.

Das Programm E-Business fördert die Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Unter anderem die Projektplanung, -konzipierung und -vorbereitung. Außerdem wird die technische Umsetzung, auch durch Fremdleistungen, finanziell gefördert. Wie bei go-digital wird auch die reine Beratungsleistung bezuschusst. Die Beschaffung von Software und Hardware sind ebenfalls förderfähig.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist auch die Laufzeit des Programms im Blick zu haben.

Wer mehr über die Förderprogramme erfahren möchte, findet auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank (E-Business und Betriebsberatung/Coaching) weitere Informationen.

13. Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt bietet Unternehmen und Freiberuflern, die ihre Betriebstätten und Firmensitze digitalisieren möchten, mehrere Fördermöglichkeiten. Die Digitalisierungsprogramme Digital Innovation und Digital Creativity laufen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Bitte beachten Sie, dass für 2022 keine Anträge mehr möglich sind.

Für Digital Creavtivity kann, nach Angaben der Investitionsbank, zurzeit leider kein Antrag mehr gestellt werden. Dasselbe gilt für das Digitalisierungsprogramm Digital Innovation.

Für wen ist die Förderung?

Unternehmer und Freiberufler mit bis 250 Mitarbeitern, die ihre Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben, können die Förderprogramme in Anspruch nehmen. Die Förderung muss für die Digitalisierung der Betriebsstätte genutzt werden.

Förderquote und maximale Fördersumme

Bei Digital Creativity wird das Projekt zur Digitalisierung mit einer Förderquote von maximal 90% bezuschusst. Die maximal bezuschusste Fördersumme liegt hier bei 130.000 €. Bis zu 10.000 € gehen davon in die Projektentwicklung. Mit maximal 120.000 € wird die Produktion bezuschusst.

Bei Digital Innovation wird das Projekt mit höchstens 70% gefördert. Die maximal bezuschusste Fördersumme liegt bei 70.000 € je Projekt.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Bei Digital Creativity wird nach Angaben der Investitionsbank Sachsen-Anhalt die „Entwicklung und der Einsatz innovativer audiovisueller Medienproduktionen mittels digitaler Prozesse, insbesondere mit interaktiven Inhalten, wie z. B. Spiele, Apps, crossmediale Projekte, Internetseiten, Softwareanwendungen, visuelle Effekte und virtuelle Realität.“ Aber auch wissenschaftliche Medienproduktionen zu Lehr- und Forschungszwecken werden gefördert, sofern diese beispielsweise in Schulen oder der Wissenschaft angewandt werden.

Bei Digital Innovation sind unter anderem digitale Marketing- und Vertriebsstrategien sowie die Neuentwicklungen von digitalen Geschäftsmodellen und -abläufen, Produkten und Produktionsprozessen, die innovativ sind, förderfähig. Aber auch Kosten für Personal, das wegen des Digitalisierungsprojekts eingestellt werden musste, werden gefördert. Unternehmen, die Ihre IT-Sicherheit erhöhen oder erst einrichten müssen, werden auch finanziell unterstützt.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist auch die Laufzeit des Programms im Blick zu haben.

Auf der Webseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt finden Sie zu Digital Innovation und Digital Creavtivity weitere Informationen. Zudem bietet das Kompetenzzentrum Magdeburg Digitalisierungssprechstunden an.

14. Schleswig-Holstein

Die Förderung durch das Digitalisierungsprogramm DigiBonus II läuft über die WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein).

Für wen ist die Förderung?

Vom Digitalisierungsprogramm DigiBonus II profitieren kleine Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern und Freiberufler.

Förderquote und maximale Fördersumme

Digitalisierungsprojekte werden mit einer maximalen Förderquote von 50% gefördert. Die Höhe der maximalen Förderhöhe liegt bei 17.000 €.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Mit dem Förderprogramm werden nur Investitionen in Soft- und Hardware einschließlich aller dazugehörenden Dienstleistungen, finanziell unterstützt. Darunter fallen unter anderem die Anschaffungskosten. Auch Installationen und die Migration vom aktuellen Datenbestand zählen darunter. Reine Ersatzbeschaffungen und die Wartung sind nicht förderfähig.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist es auch die Laufzeit des Programms im Blick zu haben.

Wer mehr über das Förderprogramm erfahren möchte, findet auf der Webseite der WTSH weitere Informationen.

15. Thüringen

Die Förderung durch das Digitalisierungsprogramm Digitalbonus Thüringen läuft über die Thüringer Aufbaubank. Die finanzielle Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe, die keine Genehmigung von der Europäischen Kommission erfordert.

Für wen ist die Förderung?

Von diesem Förderprogramm können nach Angaben der Thüringer Aufbaubank wirtschaftsnahe Freiberufler und gewerbliche Unternehmen, die maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen, profitieren. Der Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro nicht überschreiten.

Förderquote und maximale Fördersumme

Der Digitalbonus Thüringen entspricht einer Anteilsfinanzierung. Laut den Richtlinien beträgt die maximale Förderquote des Investitionszuschusses der zuwendungsfähigen Ausgaben 50%. Es können höchstens 15.000 € gefördert werden.

Förderfähige Digitalisierungsthemen

Drei Digitalisierungsthemen, die die Hardware und Software der Informations- und Kommunikationssysteme betreffen, sind förderfähig. Darunter zählen die Digitalisierung von Betriebsprozessen, die Verbesserung oder die Einführung von digitalen Lösungen für die Informations- und Datensicherheit.

Hinweise zur Beantragung

Ob die Förderung beantragt werden kann, hängt von der Auslastung und Nachfrage des Programms ab. Wichtig ist auch die Laufzeit des Programms im Blick zu haben.

Wer mehr über das Förderprogramm Digitalbonus Thüringen erfahren möchte, findet auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank weitere Informationen.

 

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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